Griesheimer Sanitaetshaus

Häufige Fragen

Ich habe ein Rezept von meinem Arzt bekommen. Wie lange ist das Rezept gültig?
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Das Rezept muss innerhalb von 28 Tagen bei uns eingegangen sein, um eine Kostenübernahme durch Ihre Krankenkasse sicherzustellen.

Muss ich persönlich vorbeikommen, um das Hilfsmittel abzuholen?
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In den allermeisten Fällen ist es erforderlich, dass Sie selbst vorbeikommen. Denn für viele Hilfsmittel müssen Maße genommen werden und anschließend anprobiert und ggf. angepasst werden.

Warum muss ich bei einigen Hilfsmitteln einen wirtschaftlichen Aufpreis bezahlen?
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Die Krankenkassen übernehmen bei Hilfsmitteln vertraglich vereinbarte Festpreise. Jedoch sind viele qualitativ hochwertige Hilfsmittel teurer, als der Preis den die Krankenkasse dem Sanitätshaus zahlt.
Somit fällt in diesen Fällen ein privater Anteil (wirtschaftlicher Aufpreis) an.

Sie bekommen jedoch bei uns auch IMMER ein Hilfsmittel angeboten, bei dem Sie nur die gesetzliche Zuzahlung (zwischen 5 und 10 €) zu zahlen haben.

Mein Arzt hat mir Kompressionsstrümpfe verordnet. Brauche ich einen Termin zum Ausmessen?
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Das kommt auf die Art der Versorgung an. Für Strümpfe bei Venenleiden (rundgestrickt) brauchen Sie keinen Termin. Bei flach gestrickten Lymphstrümpfen vereinbaren Sie bitte einen Termin mit uns.

Wichtig ist, dass sie am Vormittag zum Ausmessen kommen! So erreichen wir am entstauten Bein das bestmögliche Messergebnis. Im Verlauf des Tages schwellen die Beine oftmals an, sodass dann kein exaktes Messergebnis gewährleistet ist.

Wo kann man bei Ihnen parken?
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Einen großen öffentlichen Parkplatz gibt es im Mittelweg. Dort können Sie bis zu 2 Stunden mit Parkscheibe kostenfrei parken.

Einen Kundenparkplatz können wir Ihnen momentan leider nicht anbieten.

Fertigen Sie orthopädische Einlagen an?
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Nein! Da wir keine angeschlossene Orthopädietechnik haben, fertigen wir keine orthopädischen Einlagen an.

Ich habe eine Orthese verschrieben bekommen. Bekomme ich diese bei Ihnen?
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Es kommt auf die Art der Orthese an. Viele Orthesen können Sie über uns beziehen. Für manche Orthesen ist eine angeschlossene Orthopädietechnik notwendig, sodass wir diese Arten von Orthesen nicht mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen können. Hierzu zählen bspw. Hartrahmen-Orthesen für das Kniegelenk.

Sprechen Sie uns einfach an.

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